Zentraler Kreditausschuss
Abk.: ZKA; Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft zur Erörterung und Beratung gemeinsamer Interessen auf bankbetrieblichem und -rechtlichem Gebiet.
Abk.: ZKA. Auf freiwilliger Basis arbeitender, beratender Ausschuss, dem die Spitzenverbände des deutschen Bankgewerbes angehören, der sich mit den das Bankengewerbe gemeinsam interessierenden Fragen befasst (z.B. Empfehlung »Girokonto für jedermann«).
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