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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahlungsverpflichtungen nach Liquiditätsgrundsatz

Als Zahlungsverpflichtungen sind im Liquiditätsgrundsatz der BaFin im 1. Laufzeitband zu berücksichtigen: 40% der täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, 10% der täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, 10% der Spareinlagen, 5% der Verbindlichkeiten aus weiter gegebenen Wechseln, 5% der Eventualverbindlichkeiten aus übernommenen Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen, 5% des Haftungsbetrags aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, 20% der Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen, 20% der noch nicht in Anspruch genommenen unwiderruflich zugesagten Kredite. Entspr. ihren Restlaufzeiten sind in den Laufzeitbändern 1-4 zu erfassen: Verbindlichkeiten gegenüber dem ESZB und sonstigen Zentralbanken, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sofern diese keine vorgenannten Zahlungsverpflichtungen darstellen, 20% der Verbindlichkeiten von Zentralbanken gegenüber ihren Girozentralen und Zentralkassen sowie von Girozentralen und (genossenschaftlichen) Zentralbanken gegenüber angeschlossenen Sparkassen bzw. Kreditgenossenschaften, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, Sachverbindlichkeiten des entleihenden Instituts zur Rückgabe entliehener Wertpapiere, Sachverbindlichkeiten des Pensionsnehmers aus der Rückgabepflicht von Wertpapieren im Rahmen von Pensionsgeschäften, Geldverbindlichkeiten des Pensionsgebers aus unechten Pensionsgeschäften in Höhe des Rückzahlungsbetrags, sofern der aktuelle Marktwert der übertragenen Wertpapiere unter dem vereinbarten Rückzahlungspreis liegt; verbriefte Verbindlichkeiten, nachrangige Verbindlichkeiten, Genussrechtskapital, sonstige Verbindlichkeiten, soweit die jeweiligen Restlaufzeiten zum Meldestichtag 1 Jahr nicht übersteigen. Daneben bestehen weitere Detailbestimmungen (Liquidität, Nachweis nach Grundsatz II).



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