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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahlungsverkehrssysteme, Grundprinzipien

Im europäischen bzw. internationalen Rahmen zwischen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden, der BIZ sowie supernationalen Gremien vereinbarte Prinzipien und Leitlinien für die Zahlungsverkehrsabwicklung (BIZ: »Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind«) mit - lt. EZB -folgenden Anforderungen: 1. Das System soll in allen betroffenen Rechtsordnungen eine solide Rechtsgrundlage aufweisen. 2. Die Regelungen und Verfahren des Systems sollen den Teilnehmern eine klare Einschätzung der Auswirkungen des Systems auf alle finanziellen Risiken, die sie mit ihrer Teilnahme eingehen, ermöglichen. 3. Das System soll über klar definierte Verfahren für das Management von Kredit- und Liquiditätsrisiken verfügen, die auch die jeweiligen Verantwortungsbereiche der Systembetreiber und der Teilnehmer festlegen und die angemessene Anreize für die Beherrschung und Begrenzung dieser Risiken enthalten. 4. Das System soll einen frühzeitigen endgültigen Ausgleich am Valutatag anbieten, vorzugsw. während des Tages, mind. jedoch am Ende des Tages. 5. Ein System mit multilateralem Netting soll zumind. in der Lage sein, den rechtzeitigen Abschluss des täglichen Saldenausgleichs auch dann sicherzustellen, wenn der Teilnehmer mit der grössten einzelnen Abrechnungsverbindlichkeit seine Ausgleichszahlung nicht leisten kann. 6. Die für den Saldenausgleich verwendeten Aktiva sollen Vorzugs, eine Forderung an die Zentralbank sein; werden andere Aktiva verwendet, sollten sie mit geringen oder keinen Kredit- und Liquiditätsrisiken verbunden sein. Das System soll in hohem Masse Sicherheit und Zuverlässigkeit des Betriebs sicherstellen und über Notfallverfahren für den rechtzeitigen Abschluss der Täglichen Verarbeitung verfügen. 8. Das System soll einen praktischen und ökonomisch effizienten Weg für Zahlungen bieten. 9. Das System soll über objektive und öffentlich bekannt gegebene Teilnahmekriterien verfügen, die einen gerechten und offenen Zugang ermöglichen. 10. Die Führungsund Verwaltungsstruktur des Systems sollte effizient, rechenschaftspflichtig und transparent sein. Für die Verantwortlichkeiten der Zentralbank bei der Anwendung der Grundprinzipien gilt: 1. Die Zentralbank soll ihre Zielvorstellungen für die Zahlungsverkehrssysteme klar festlegen und ihre eigene Rolle und geschäftspolitischen Grundsätze bei Zahlungsverkehrssystemen, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind, offen legen. 2. Sie soll sicherstellen, dass die Systeme, die sie selbst betreibt, den Grundprinzipien entsprechen. 3. Sie soll bei Systemen, die sie nicht selbst betreibt, die Einhaltung der Grundprinzipien überwachen, und sie sollte imstande sein, diese Überwachungsfunktion auch auszuüben. 4. Bei der Förderung der Sicherheit und Effizienz von Zahlungsverkehrssystemen mit Hilfe der Grundprinzipien soll die Zentralbank mit anderen Zentralbanken und mit etwaigen anderen zuständigen in- und ausländischen Institutionen zusammenarbeiten. Im Übrigen sollten die Systeme nach Möglichkeit mehr als nur gerade die Mindestanforderungen dieser Grundprinzipiengruppen erfüllen.



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