Zahlungsverkehrseffizienz
Nach Darstellung der Bundesbank erfordert effizienter Zahlungsverkehr kostengünstige Verfahren, die den Präferenzen der Nutzer entspr. Dabei können Zahlungsverkehrskosten durch verschiedene Massnahmen reduziert werden. Dazu gehört lt. Bundesbank das Zurückdrängen papiergebundener Instrumente (z.B. beleghafte Überweisungen, Schecks) zu Gunsten elektronischer Instrumente und Verfahren. Je höher der Grad der durchgängigen, automatisierten Verarbeitung von Zahlungsaufträgen und -Informationen, beginnend beim Zahlungspflichtigen bis zum -empfänger (Straightthrough-Processing) ist, desto grösser ist lt. Bundesbank die Effizienz. Medienbrüche und Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Verfahren führen zu erhöhten Durchleitungskosten, aber auch zu längeren Laufzeiten und erhöhten Fehlerrisiken. Wie die Bundesbank betont, spielen für Effizienz im Zahlungsverkehr neben Kosten auch Nutzerpräferenzen eine Rolle, die sich u. a. auf Sicherheit und Komfort der Verfahren und Instrumente, Laufzeit der Zahlungen sowie Liquiditätsmanagement der Banken erstrecken, für das die Nutzung von Zentralbankgeld eine besondere Bedeutung besitzt. Im Blickfeld der Bundesbank stehen dabei in erster Linie die Banken als Nutzer. Ihr Auftrag richtet sich lt. Bundesbank nicht auf den Bereich des Konsumentenschutzes, gleichwohl ist Effizienzsteigerung nicht allein im Interesse der Banken, sondern dient letztlich den Bankkunden. Dem Konsumentenschutz fühlen sich lt. Bundesbank andere Stellen verpflichtet, und sie verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass z. B. vom Europäischen Parlament und dem Rat eine Verordnung über Grenzen überschreitende Zahlungen in Euro erlassen wurde, nach der für solche in Euro und für Euro-Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats grunds. gleiche Gebühren erhoben werden müssen. Im Zahlungsverkehr sind lt. Bundesbank besondere Aspekte bei der effizienten Ressourcenallokation zu berücksichtigen, die auf Grund der Netzwerkeigenschaft des Zahlungsverkehrs zum Tragen kommen. Der Nutzen eines Zahlungsverkehrssystems oder -instruments steigt - wie die Bundesbank schreibt - für die Teilnehmer mit zunehmender Verbreitung und Akzeptanz. Auf Grund dieser positiven Netzwerkexternalität ist es im Bereich des Zahlungsverkehrs von Vorteil, koordinierte Verfahren zu wählen, da kompatible, interoperable Elemente die Nutzungsbasis verbreitern und eine verstärkte Nutzung ermöglichen. Instrument hierfür ist lt. Bundesbank die Entwicklung gemeinsamer technischer und organisatorischer Verfahrensstandards bzw. die tatsächliche Implementierung bestehender Standards im Zahlungsverkehr. Der Verzicht auf solche Standards würde Konvertierungen in der Prozesskette des Zahlungsverkehrs erfordern und i.d. R. mit geringerer Effizienz sowohl für Kunden als auch Bankwirtschaft einhergehen. Verfahrensstandards können lt. Bundesbankdarstellung durch Marktprozesse entstehen, durch Kooperationen zwischen privaten und ggf. öffentlichen Beteiligten entwickelt oder von institutionellen Standardsettern aufgestellt werden. Die Bundesbank beteiligt sich traditionell an der Entwicklung von Verfahrensstandards im Zahlungsverkehr und wirkt bspw. in den entspr. Gremien des ZKA mit. Im Zahlungsverkehr bestehen lt. Bundesbank in gewissem Umfang Bedingungen wie bei natürlichen Monopolen - durchgängige Skalenerträge und hohe Sunkcosts (z. B. Anfangsinvestitionen in den Aufbau eines Zahlungsverkehrssystems oder Entwicklung von Standards). Letztere und Notwendigkeit einer kritischen Masse von Netzwerkteilnehmern bilden - wie die Bundesbank betont - in den betr. Märkten Eintrittsbarrieren und halten potenzielle Konkurrenten vom Markteintritt ab. Diesem Problem ist die Bundesbank begegnet, indem sie angesichts der Gruppenstruktur im deutschen Bankgewerbe durch ihr wettbewerbsneutrales Zahlungsverkehrsangebot aussenstehenden Instituten direkte Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht und gleichzeitig die Erreichbarkeit aller Institute in der Fläche sicherstellt. Die in Zusammenarbeit mit der Bunäesbank erarbeiteten Zahlungsverkehrsabkommen werden von allen Beteiligten getragen und haben rechtlich bindende Wirkung für alle Banken, die den abschliessenden Bankenverbänden angeschlossen sind. Nach Unterzeichnung werden die Abkommen an das Bundeskartellamt gemeldet, da die getroffenen Vereinbarungen den Charakter von Leistungskartellen haben. Die Abkommen werden, sofern binnen 3 Monaten nach ihrer Meldung kein Einspruch erfolgt, endgültig rechtskräftig. Pfadabhängigkeit, also Einfluss von Entscheidungen in der Vergangenheit auf diejenigen in der Zukunft, spielt eine grosse Rolle: Es besteht lt. Bundesbank Gefahr, dass Strukturen bestehen bleiben, die durch veränderte Rahmenbedingungen ineffizient geworden sind, da System- und Standardwechsel hohe Kosten verursachen. Diese Kosten werden mit den Vorteilen des Standardwechsels verglichen, die bis zur Erreichung einer kritischen Masse an Standardanwendern eher gering sind. Die einheitliche Währung Euro und zunehmende wirtschaftliche Verflechtung haben, wie die Bundesbank weiter darstellt, die Koordinationsprobleme auf europäische Ebene gehoben. Selbst Zahlungsverkehrsstrukturen, die in ihren nationalen Pfaden hohe Effizienzniveaus erreicht haben, können im internationalen Umfeld auf Grund mangelnder Kompatibilität Ineffizienzen zeigen. Dies gilt lt. Bundesbank ins-bes. für den europäischen Massenzahlungsverkehr, während der Individualzahlungsverkehr stärker vereinheitlicht ist. Die Bundesbank unterstützt und beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem deutschen Bankgewerbe an Bestrebungen, durchgängige europäische Standards zu etablieren. Diese haben gegenüber den bewährten nationalen Standards längerfristig Effizienzvorteile. Im Individualzahlungsverkehr ist grunds. der Sicherheitsaspekt stärker angesprochen, während im Massenzahlungsverkehr der Effizienzaspekt im Vordergrund steht. In weiten Teilen sind lt. Bundesbank beide Ziele der Zahlungsverkehrsüberwachung gleichgerichtet, da die Nutzer Präferenzen für ein bestimmtes Sicherheitsniveau der Zahlungsverkehrssysteme bzw. Instrumente haben. Nur Systeme, die den Präferenzen der Nutzer entspr. und breite Akzeptanz finden, können, wie die Bundesbank betont, auf Dauer auch effizient sein, da eine kritische Masse Nutzer vorhanden sein muss, um entscheidende Skalenerträge zu erzielen und rentable Systeme zu betreiben. Zentralbanken müssen lt. Bundesbank hier auch das Risikobe-wusstsein schärfen und den Übergang zu Verfahren erhöhter Sicherheit und Effizienz fördern. Dem hat die Bundesbank mit der Weiterentwicklung der EAF vom Netto- zum Hybridsystem und dem späteren Übergang zum Bruttosystem RTGSPLUS erreicht.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|