Zahlungsmittel, -medium
1. I. w. S. auch: Zahlungsinstrument. Geldzeichen sowie geldgleiche Forderungstitel, die im Rahmen des Zahlungsverkehrs zur Bewirkung geldlicher Leistungen verwendbar sind: Bargeld ([Kurant-] Münzen), Banknoten, Buch- (Giral-)geld, elektronisches Geld (E-Money), Geldsurrogate, -Substitute, Computergeld u. a.
2. I. e. S. solche, durch deren Hingabe Verbindlichkeiten endgültig tilgbar sind (gesetzliche Zahlungsmittel).
3. Zahlungsmittel nach dem Liquiditätsgrundsatz.
4. In Zeiten völlig zerrütteter Währung und galoppierender Inflation können auch andere Gegenstände - Edelmetalle, Waren (»Zigarettenwährung«) u. a. m. (»Geld ist, was gilt«) - Zahlungsmittelfunktion übernehmen.
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