Geldsurrogat
Geldersatzmittel.
1. Alle im Wirtschaftsleben verwendeten Medien, die als Geld i.S.v. Zahlungsmitteln dienen, jedoch nicht gesetzliche Zahlungsmittel sind. Anders: Geldsubstitut.
2. Auch: Geldersatz(mittel). Alle Hilfszahlungsmittel neben dem Bargeld und dem Buch- oder Giralgeld. Nur wenn sie diese Geldformen ersetzen (können) und als Quasizahlungsmittel umlaufen (können), sind sie als Geldsurrogat zu bez. Beispiele: Wechsel, bestimmte kaufmännische Anweisungen u.dgl., u.U. bestimmte Wertmarken, Schuldscheine usw., dagegen normalerw. nicht Schecks.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|