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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geldsurrogat

Geldersatzmittel. 1. Alle im Wirtschaftsleben verwendeten Medien, die als Geld i.S.v. Zahlungsmitteln dienen, jedoch nicht gesetzliche Zahlungsmittel sind. Anders: Geldsubstitut. 2. Auch: Geldersatz(mittel). Alle Hilfszahlungsmittel neben dem Bargeld und dem Buch- oder Giralgeld. Nur wenn sie diese Geldformen ersetzen (können) und als Quasizahlungsmittel umlaufen (können), sind sie als Geldsurrogat zu bez. Beispiele: Wechsel, bestimmte kaufmännische Anweisungen u.dgl., u.U. bestimmte Wertmarken, Schuldscheine usw., dagegen normalerw. nicht Schecks.



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Geldsubstitut
 
Geldswap, callable, kündbarer
 
Weitere Begriffe : Internationaler Währungsfonds, Precautionary Balances | Berufskrankheit | Bilanz der Deutschen Bundesbank
 
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