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Computergeld1. Auch: E-Geld, E-Money, Electronic-money. Weiterentwicklung des Giral- oder Buchgeldes, als Ausdruck der Vorstellung, dass Geld nicht mehr vorwiegend in »Bankbüchern« verzeichnet ist, sondern in Speichern elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen. 2. Bezeichnung für auf elektronischem Wege zwischen Zahlungsver-pflichtetem, Bank(en) und Zahlungsempfänger bewirkte Übergabe von Zahlungsmitteln.
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Weitere Begriffe : Kulturökologie | direkte Abschreibung | Kreditgenossenschaftsprüfung | ||||||||||||||||||||||||||||
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