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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahlungsbedingungen und Zahlungssicherung im Aussen- und internationalen Handel

Im internationalen Handel bestimmt nicht selten die Vereinbarung von Zahlungsklauseln das gesamte Geschäft. Dabei können Interessenunterschiede zwischen Ex- und Importeuren auftreten: Der Exporteur ist an möglichst frühzeitiger Zahlung des Importeurs interessiert, um seine Beschaffung und Produktion vorfinanzieren zu können bzw. geringere Finanzierungskosten zu haben. Zudem entsteht für den Exporteur kaum ein Abnahmerisiko. Daher ist seitens des Exporteurs die Voraus- oder Anzahlung die günstigste Zahlungsbedingung. Für den Importeur ist eine Bezahlung der gekauften Ware zu einem möglichst späten Zeitpunkt die günstigste Kondition, z. B. 3 Monate Ziel: Nachdem er die Ware bereits weiterverkauft hat, kann er den Erlös daraus zur Bezahlung verwenden. Zwischen diesen Extremen gibt es solche, in denen der Exporteur die Ware versandt, aber noch keine Zahlung erhalten hat, bzw. der Importeur bezahlt, aber die Ware noch nicht erhalten hat und so auch ihre Qualität und vertragsgem. Lieferung nicht vor seiner Zahlung überprüfen kann. In solchen Fällen sind vor allem Instrumente der Zahlungssicherung gefragt, die von Banken bereitgestellt werden. Man unterscheidet zwischen reinen, vom Zahlungsgeschäft losgelösten Zahlungsklauseln, die i. d. R. eine Vor-leistungspflicht des Käufers beinhalten, und die dokumentären Zahlungsklauseln, die dem Verkäufer die Verfügungsmacht über die Waren bis zum Vorliegen bestimmter Gegebenheiten erhalten. Die wichtigsten Zahlungsbedingungen sind: 1. Voraus-, Anzahlung (Prepay-ment), ggf. auch Sicherheitsleistung durch Bankgarantie; 2. Zahlung auf Basis eines unwiderruflichen (Dokumen-ten-)Akkreditivs; 3. Kasse gegen Dokumente (Documents against Paymerit, D/P; Documents against Cash, D/C); 4. Dokumente gegen Akzept (Documents against Accep-tance, D/A); 5. Zahlung gegen Rechnung (Cleanpayment); 6. offenes (Zahlungs-) Ziel; 7. Lieferung gegen Nachnahme (Cash on Delivery); 8. Kasse gegen Lieferschein (Klausel in Kaufverträgen, bei denen der Käufer die Ware bei einem Dritten, oft einem Lagerhalter, abholen muss). Daneben gibt es verschiedene weitere, vor allem Mischformen, Kombinationen verschiedener Zahlungsbedingungen, da die Vertragsparteien von ihrer Dispositionsfreiheit Gebrauch machen. Bestimmungsfaktoren für die Wahl von Zahlungsbedingungen im Einzelfall sind vor allem die Verhandlungsmacht der Vertragspartner, die Marktsituation - d. h. Vorliegen eines Käufer- oder Verkäufermarktes -, landesspezif. Restriktion für die Wahlfreiheit - etwa Importgenehmigungspflicht, Devisenbewirtschaftung -, Abwicklungsze :t des Gütergeschäfts - z. B. Verkauf von leichtverderblichen Lebensmitteln bzw. Bau von Kraftwerken im Ausland -, gegenseitiges Vertrauen der Vertragspartner usw. Als Hauptkriterien zur Beurteilung von Zahlungsbedingungen auch durch die eingeschalteten Banken sind Fälligkeit der Zahlung, Zahlungsort, Sicherstellung der Zahlung für den Exporteur und der Lieferung für den Importeur. Zinsbelastungen aus der Finanzierung, Transaktionskosten u. dgl. zu nennen.



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