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Zahlungsort1. Allg.: Ort, an dem eine fällige Zahlungsleistung - meist durch deren Schuldner, einen Dritten oder für diesen - zu erbringen ist. 2. Gesetzlicher Bestandteil des Wechsels und Schecks. Ort, an dem der Wechsel bzw. Scheck zu bezahlen (einzulösen) ist. Fehlt die Angabe beim Wechsel, gilt als solcher der Wohnort des Bezogenen, sofern auf der Wechselurkunde genannt. Beim Domizilwechsel ist ein anderer Zahlungsort vorgeschrieben.
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Weitere Begriffe : person perception | Positionsfeld | Mindestreservepolitik | ||||||||||||||||||||||||||||
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