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Zahlungsklausel1. Auch: Kursklausel. Wortlaut z.B.: »Zahlbar in Landeswährung zum Bankziehungskurs für Sichtwechsel auf...«. Wenig gebräuchl. Klausel bei im Ausland ausgestellten Wechseln zur Vermeidung von Kursverlusten beim Währungsumtausch für den Wechselaussteller; dieses Risiko wird damit auf den Bezogenen abgewälzt. 2. Zahlungsbedingungen.
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Weitere Begriffe : Bondmarkt | Lohn- und Gehaltszahlung, bargeldlose | Duales System | ||||||||||||||||||||||||||||
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