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KursklauselAuch: Zahlungsklausel. Wenig gebräuchl. Klausel bei im Ausland ausgestellten Wechseln zur Vermeidung von Kursverlusten beim Währungsumtausch für den Wechselaussteller; dieses wird auf den Bezogenen abgewälzt.
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Weitere Begriffe : Demokratie, formale - materiale | Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Begriffsexplikation | ||||||||||||||||||||||||||||
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