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Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Fachbegriff aus dem Bereich des "Sozialen Wohnungsbau". Er berechtigt zum Bezug einer "mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung" zu günstigeren Konditionen als der durchschnittliche Mietpreis dieser Region (Mietspiegel) vorsieht. Die gesetzliche Grundlage für den Wohnberechtigungsschein ist das Wohnbindungsgesetz. Zuständig ist das örtliche Wohnungsamt. Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
Vordrucke sind beim Wohnungsamt und meist sogar beim Schreibwarenhändler erhältlich. Einen Wohnberechtigungsschein kann grundsätzlich jeder volljährige Bürger für sich und seine Haushaltsangehörigen beantragen, wenn er unterhalb gewisser Einkommensgrenzen bleibt. Einkommensgrenzen Für die Berechnung der Einkommensgrenze sind vom Haushaltseinkommen Werbungskosten, pauschale Abzugsbeträge, Freibeträge und gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen minus eine zehnprozentiger Pauschale bei Lohnsteuerpflichtigen abzuziehen. In den meisten Bundesländern dürfen die Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent überzogen werden, in Berlin sogar um 20 Prozent, ohne dass die Berechtigung verloren geht. Die Einkommensgrenze beträgt bei 1-Personen-Haushalten 12.000 Euro bei 2-Personen-Haushalten 18.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt 4.100 Euro Der Berechnung ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das in den 12 Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist, ggf. kann vom Einkommen der vorangegangenen 12 Monate ausgegangen werden. Zum Einkommen zählt nicht das gesetzliche Kindergeld. Von dieser Summe werden jeweils bis zu 10 Prozent abgezogen, wenn
Maximal 30 Prozent. Nach den Abzügen sind noch folgende Freibeträge abzusetzen:
Der gültige Wohnberechtigungsschein wird für ein Jahr zugeschickt. Darauf ist auch die angemessene Wohnungsgröße vermerkt. Wohnungsgrößen Jedem Wohnberechtigten und jedem Angehörigen steht je ein Wohnraum zu. Außerdem eine gewisse Quadratmetergröße:
Können besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse geltend gemacht werden, wird auch zusätzlicher Wohnraum anerkannt, z.B.:
Es gibt aber noch andere Gründe, zusätzlichen Raumbedarf anzuerkennen. Zum Beispiel für junge, bisher kinderlose Ehepaare. Es werden auch Ausnahmen gemacht, dass eine Wohnung mit einem Zimmer mehr zugeteilt wird. Behinderte haben Anspruch auf zusätzlich 15 Quadratmeter oder einen zusätzlichen Raum. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt nicht automatisch zur Sozialwohnung, sondern erst zur Aufnahme in die beim Wohnungsamt geführte Warteliste. Allerdings werden hier entsprechende Dringlichkeitsstufen unterschieden. "Dringender Wohnbedarf" Der "dringende Wohnbedarf" ist auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt. Folgende Berechtigungsgruppen werden unterschieden:
Räumlich unzureichende Wohnverhältnisse liegen vor, wenn nicht mindestens zur Verfügung stehen:
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