Wohlwollenserklärung
Auch: Prolongationserklärung. Absichtserklärung einer Kredit gebenden Bank oder mehrerer Banken bei syndizierten Krediten, in der sie ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt (bringen), einen auf eine bestimmte Laufzeit gegebenen Kredit über den Fälligkeitstermin hinaus zu verlängern (zu prolongieren). Die Verbindlichkeit dieser Erklärung ist je nach Formulierung unterschiedlich; sie kann eine rechtsverbindliche feste Zusage darstellen.
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