Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Wohlwollenserklärung

Auch: Prolongationserklärung. Absichtserklärung einer Kredit gebenden Bank oder mehrerer Banken bei syndizierten Krediten, in der sie ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt (bringen), einen auf eine bestimmte Laufzeit gegebenen Kredit über den Fälligkeitstermin hinaus zu verlängern (zu prolongieren). Die Verbindlichkeit dieser Erklärung ist je nach Formulierung unterschiedlich; sie kann eine rechtsverbindliche feste Zusage darstellen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Wohlstandskriminalität
 
Wohnberechtigungsschein
 
Weitere Begriffe : Puffersysteme | Bankrembours | Erträge, betriebliche
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.