Werner-Plan
Nach dem damaligen Ministerpräsidenten von Luxemburg Pierre Werner benannter und unter seiner Leitung 1969 ausgearbeiteter Plan zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Dieser sah drei Stufen vor, deren erste auf eine Verringerung der Bandbreiten für die Wechselkurse abzielte, um die vollständige Konvertibilität der Währungen ohne Bandbreiten und vollständig freien Kapitalverkehr und eine Koordination der nationalen Politiken zu ermöglichen. Als zweite Stufe sollte ein Güter-, Personen- und Kapitalverkehr ohne Wettbewerbsverzerrungen realisiert werden. In der dritten Stufe sollten sodann Wirtschafts- und Währungspolitiken durch Übertragung nationaler Kompetenzen auf ein gemeinsames Organ vereinheitlicht werden. Die Ausführung des Planes scheiterte damals an den Problemen des internationalen Währungssystems H Europäische Währungsschlange).
Der Werner-Plan, benannt nach dem damaligen luxemburgischen Premierminister Pierre Werner, wurde im Oktober 1970 von einer gleichnamigen Experten-Kommission vorgelegt. Er sah eine Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) in drei Stufen vor. Diese sollten innerhalb von zehn Jahren bewerkstelligt werden. Diese stufenweise Verwirklichung sollte vier zentrale Bereiche umfassen: Verstärkung der Währungskooperation mit dem Ziel der Verringerung der Bandbreiten für Wechselkursschwankungen bis zur gemeinsamen Währung, Koordinierung der kurz- und mittelfristigen Wirtschaftspolitiken mit dem Ziel der Harmonisierung der wirtschaftlichen Entwicklung (Konvergenz), Aufhebung aller Grenzen im Kapitalverkehr und Schaffung eines europäischen Kapitalverkehrs, Entwicklung einer gemeinsamen Struktur- und Regionalpolitik mit dem Ziel der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft (Kohäsion). Am Ende sollte ein gemeinsames Zentralbanksystem stehen. Letztlich scheiterte der Werner-Plan jedoch zu diesem Zeitpunkt sowohl aus internationalen (Ölkrise 1973 / Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems (1973) als auch aus innenpolitischen Gründen in den Mitgliedstaaten.
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