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Werkvertragsarbeitnehmer
Durch einen Werkvertrag verpflichtet sich der eine Vertragspartner gegenüber dem anderen zur Herstellung eines bestimmten Werkes. In der Regel handelt es sich bei demjenigen, der das Werk herstellt, um einen Unternehmer. Immer häufiger werden aber auch Personen auf Werkvertragsbasis beschäftigt, die typische Arbeitnehmerfunktionen ausüben. Oder die Beschäftigten sind zwar Arbeitnehmer des Auftragnehmers, arbeiten aber tatsächlich auf Weisung des Kunden. Werkverträge werden häufig mit ausländischen Arbeitnehmern geschlossen. Dabei dürfen die Lohnbedingungen für Werkvertragsarbeitnehmer nicht ungünstiger sein als die vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer. Die Regierung hat mit einigen Staaten Vereinbarungen zu diesem Thema geschlossen. Werkverträge sind aber grundsätzlich nicht zugelassen in Arbeitsamtsbezirken, in denen die Arbeitslosenquote im Durchschnitt der letzten sechs Monate mindestens um 30 Prozent über der bundesweiten Arbeitslosenquote gelegen hat.
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Weitere Begriffe : Reihenregress, -rückgriff | Eigenakzept | Endwertmethode | ||||||||||||||||||||||||||||
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