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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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staatliche Exportkreditversicherung, Deckungsformen

Die deutsche Exportkreditversicherungunternehmung Hermes Kreditversicherungs AG, als Mandatar des Bundes tätig, unterscheidet die Deckungsformen nach der Rechtsnatur des ausländischen Schuldners und dem abzudeckenden Zeitabschnitt des Exportgeschäfts. Die ursprünglich Deckungsformen wurden im Laufe der Zeit auf Grund neuer Entwicklungen im Exportgeschäft um verschiedene Sonderformen - z. B. die Absicherung von Wechselkursrisiken oder die Deckung von Leasinggeschäften - ergänzt. Hins, der Unterscheidung nach der Rechtsnatur des ausländischen Schuldners ist die Unterscheidung zwischen Ausfuhrgarantien und -bürgschaften davon abhängig, ob der ausländische Importeur privatwirtschaftliches Unternehmen oder staatliche Institution ist: Ausfuhrgarantien des Bundes werden gestellt, wenn die ausländischen Vertragspartner privatrechtliche Unternehmen oder Institutionen sind. Ist der ausländische Schuldner ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder wird das Exportgeschäft von diesen selbstschuldnerisch verbürgt, übernimmt der Bund eine Ausfuhrbürgschaft. Hins, der Unterscheidung nach dem abzudeckenden Zeitabschnitt des Exportgeschäfts wird bei den an den Exporteur gewährten Ausfuhrgewährleistungen zwischen den Fabrikationsrisikodeckungen, die Risiken vor dem Versand der Ware absichern und den Ausfuhrdeckungen, die Risiken nach Versand der Ware und für den Zeitraum der Zielgewährung abdecken, unterschieden. Ausserdem werden Kreditrisiken deutscher Banken, die durch die Vergabe von Bestellerkrediten entstehen, durch eine Finanzkreditgarantie bzw. -bürgschaft des Bundes in Deckung genommen. Gewährleistungsrisiken des Exporteurs, die bei nicht vertragsgemässer Lieferung des Exporteurs eintreten sowie Vertragsrisiken, die durch den Ab-schluss eines für den Exporteur nicht erfüllbaren Vertrags entstehen, sind nicht durch eine Bundesdeckung absicherbar.



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