staatliche Export-, Ausfuhrkreditversicherung
Seitens des Staates exportierenden Unternehmen bzw. evtl. den deren Exportgeschäfte finanzierenden Banken gebotene Absicherung von Risiken, die typischerw. aus Grenzen überschreitenden Geschäften resultieren (können). Erfolgt aus wirtschaftspolitischen Gründen zur Förderung der eigenen Exportwirtschaft. Existiert in allen wichtigen westlichen Industriestaaten. Vollzieht sich oft über privatwirtschaftliche oder halbstaatliche Unternehmen oder Institutionen (in Deutschland über die Hermes Kreditversicherungs AG als Mandatar des Bundes). Um internationale Wettbewerbsverzerrungen zu verhüten, existieren internationale Abkommen über die Bedingungen und Voraussetzungen.
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