Sicherheitenbewertung im Eurosystem
Kreditrisikokontrollmassnahme. Sicherheiten müssen regelmässig bewertet werden, damit das Eurosystem beurteilen kann, ob es zusätzliche Sicherheiten hereinnehmen oder überschüssige Sicherheiten an den Geschäftspartner zurückgeben muss. Der erforderliche Besicherungswert wird von den NZB unter Berücksichtigung der vorn Eurosystem festgelegten Bewertungsgrundsätze geschäftstäglich neu ermittelt (Mark-to-Market). An relativ effizienten und liquiden Wertpapiermärkten ist der beste Indikator für den Wert einer Sicherheit i. d. R. der Marktpreis. Ist ein solcher Markt nicht gegeben, bieten sich theoretische Bewertungsmodelle an, bei denen die Bewertung der Sicherheitenposition auf der Basis von Modellpreisen (Mark-to-Mo-del-Strategie) erfolgt. Für marktfähige Sicherheiten wird als Referenzpreis der an einem gemeinsamen Markt notierte repräsentativste Preis gewählt. Dieser Referenzpreis wird im Rahmen einer Mark-to-Market-Methode für die Bewertung der Sicherheiten zu Marktpreisen herangezogen. Wird am Referenzmarkt mehr als 1 Preis notiert, verwendet man den niedrigsten Preis. Für nicht marktfähige Sicherheiten bzw. für jene marktfähigen Sicherheiten, die normalerw. nicht an der Börse gehandelt werden, sodass Bewertung zu Marktpreisen nicht möglich ist, verwendet das Eurosystem eine Mark-to-Model-Strategie unter Zugrundelegung des abgezinsten Barwerts künftiger Zahlungsströme. Dabei wird die Abzinsung auf der Basis einer entspr. Nullkuponzinsstrukturkurve vorgenommen, und die Unterschiede beim Kreditrisiko zwischen den einzelnen Emittenten werden explizit anhand von Kredit-spreads berücksichtigt.
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