Abzinsung
Ein finanzmathematisches Verfahren der Zinseszinsrechnung, bei dem der Barwert, d.h. der heutige Wert eines später fälligen Betrages unter Berücksichtigung einer Verzinsung mit Wiederanlage der Zinsen ermittelt wird. Der für 1,00 EUR ermittelte Barwert wird als Abzinsungsfaktor bezeichnet, da der Zukunftswert mit diesem Faktor multipliziert den Barwert ergibt. Die Barwertermittlung ist ein in finanzwirtschaftlichen Überlegungen häufig angewandtes Prinzip, da es Beträge mit unterschiedlicher Fälligkeit wirtschaftlich zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammenzufassen erlaubt, so z.B. bei der dynamischen Investitionsrechnung. Bei der Geldanlage wird der Barzahlungsbetrag von sogenannten Null-Kupon-Anleihen oder auch von Sparbriefen mit dieser Formel berechnet.
Beispiel:
Ein Betrag von 10.000,00 EUR wird in fünf Jahren fällig. Es wird unterstellt, dass er mit 6 % p.a. und jährlicher Wiederanlage der fälligen Zinsen angelegt würde. Wieviel müßte dann heute, zum Zeitpunkt 0, angelegt werden? Der Abzinsungsfaktor für 6 % und 5 Jahren ist: 0,74726. Dies ergibt: 10.000,00 0,74726 = 7.472,60 EUR als Barwert.
Rechnerische Ermittlung des Barwertes, Gegenwartswertes oder Kapitalwertes einer oder mehrerer zukünftiger Zahlungen mittels Zinseszinsrechnung. Erfolgt durch Multiplikation des Zeitwertes des betreffenden Betrags mit dem Abzinsungsfaktor. Die Abzinsungsmethode wird z.B. bei Sparbriefen angewendet: Anstelle eines laufend verzinslichen Papiers handelt es sich um einen die Zwischenzinsen bis zu Fähigkeit berücksichtigenden abgezinsten Titel.
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