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abzinsen, AbzinsungAuch: diskontieren, Diskontierung. Art der Zinseszinsrechnung zur Errechnung eines Anfangskapitals (Gegenwarts-, Bar-, Kapitalwertes) einer oder mehrerer zukünftiger Zahlungen bzw. gegebenen Endkapitals, Zinssatz und Laufzeit. Erfolgt durch Multiplikation des Zeitwertes des (der) betr. Betrags (Beträge) mit dem Abzinsungs- oder Diskontierungsfaktor. Grundgedanke ist, dass ein in Zukunft fälliger Geldbetrag heute den um die zwischenzeitliche Verzinsung niedrigeren Betrag »wert« ist. Das Verfahren wird z. B. auch bei Abzin-sungspapieren angewendet, bei denen sich der Ausgabe-und damit Kaufpreis durch Abzinsung des Nominalwertes auf den Erwerbszeitpunkt ergibt; anstelle eines laufend verzinslichen Papiers handelt es sich um einen die Zwischenzinsen bis zur Fälligkeit berücksichtigenden abge-zinsten Titel. Bsp.: Sparbrief. Bundesschatzbrief, Nullkuponanleihe. Ggs.: kapitalisieren, Kapitalisierung. |
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Weitere Begriffe : Schweregrad | Bereichsausnahme für Banken | Flächennutzungsplan | ||||||||||||||||||||||||||||
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