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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Risikoselektion

In der Gesundheitswirtschaft: risk selection Das Gesundheitsstrukturgesetz führte mit dem Recht auf freie Kassenwahl der Versicherten zugleich den Wettbewerb unter den Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Eine Folge des Wettbewerbs ist die Konkurrenz der Krankenkassen um Mitglieder und Marktanteile. Ohne Regulativ besteht für die Krankenkassen ein ökonomischer Anreiz, insbesondere solche Versicherte zum Kassenwechsel zu bewegen bzw. zu werben, die ein geringes Erkrankungsrisiko bei hohen Beiträgen aufweisen (gute Risiken). Solche Auswahlprozesse zur Verbesserung der Risikostruktur der Versicherten einer Krankenkasse werden als Risikoselektion bezeichnet. Anreize zur sozial-politisch unerwünschten Risikoselektion sollen in der GKV durch den Risikostrukturausgleich (RSA) minimiert werden: Der RSA soll mit seinem Risikopool verhindern, dass sich Krankenkassen Beitragssatzvorteile durch Risikoselektion verschaffen, indem er unterschiedliche Belastungen aufgrund unterschiedlicher Risikostrukturen weitgehend ausgleicht. Um die Morbiditätsunterschiede der Versicherten genauer ausgleichen zu können, wird mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz der RSA ab 2009 zum morbiditätsorientierten RSA weiterentwickelt. Dies soll die Risikoselektion weiter minimieren; der bisherige Risikopool entfällt damit ab 2009.



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