Risikokonzentration im Finanzkonglomerat
Als Risikokonzentrationen i.S.d. KWG gelten alle mit Ausfallrisiko behafteten Engagements der Unternehmen eines Finanzkonglomerats, die gross genug sind, Solvabilität oder allgemeine Finanzlage der beaufsichtigten Finanzkonglomeratsunternehmen zu gefährden. Dabei ist es unbeachtlich, auf welche Einzelrisiken, Risikokombinationen oder -Wechselwirkungen die Ausfallgefahr zurückzuführen ist. Die Finanzkonglomeraterichtlinie sieht vor, dass bis zu einer weiteren Koordinierung die EU-Mitgliedstaaten eigene Normen für eine quantitative Begrenzung von Risikokonzentrationen entwickeln bzw. ihren Aufsichtsbehörden eine solche Begrenzung gestatten. Das KWG trägt dem Rechnung, indem es eine RTVO-Ermäch-tigung enthält, durch die die Art der anzuzeigenden Risikokonzentrationen, Schwellenwerte für deren Qualifizierung als bedeutend und einzuhaltende Obergrenzen für solche bedeutenden Risikokonzentrationen festgelegt werden können. Überschreitungen dieser Obergrenzen sind BaFin und Bundesbank unvzgl. anzuzeigen und auf Verlangen der BaFin mit Eigenmitteln zu unterlegen. Bis zum Erlass dieser RVO sind als bedeutende Risikokonzentration die nach KWG bzw. VAG ermittelten Adressenausfall-, Kredit- oder Anlagerisiken gegenüber einer Kreditnehmereinheit anzuzeigen, die einzeln oder in Summe 10 % der Eigenkapitalanforderung auf Konglomeratsebene erreichen oder überschreiten. Weiter sind die aus Versicherungsrisiken resultierenden, im internen Risikomanagementsystem als bedeutend identifizierten Risikokonzentrationen zu melden, die sich ergeben aus: 1. Grossrisiken, 2. Kumulrisiken (Risiken aus der Kumulation von Schäden aus verschiedenen Versicherungszweigen), 3. Risiken mit langer Entwicklungsphase bei unsicherer Ursachenkette, 4. Risiken aus einer Kombination oder Wechselwirkung der einzelnen Risikoarten.
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