Risikokosten aus Ausfallrisiken
In der Finanzbuchhaltung werden entspr. den gesetzlichen Vorschriften akute Kreditrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, für deren Bildung der Zeitpunkt, in dem das Akutwerden von Risiken erkannt wird, entscheidend ist. Die entspr. Periode hat dann den Aufwand des erwarteten Ausfalls ganz zu tragen, obgleich der Kredit möglicherw. schon über mehrere Perioden läuft und hier zu Erträgen geführt hat. Es ist offenkundig, dass eine solche Aufwandsverrechnung nicht periodengerecht ist. Eine nahe liegende Form der Periodisierung ist die Verrechnung der im längerfristigen Durchschnitt beobachteten Ausfälle bei Krediten als Risikokosten. Dabei handelt es sich aber nicht um die Ermittlung verursachungsgerecht zuzurechnender Periodeneinzelkosten, sondern um Periodengemeinkosten.
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