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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Risiko und Basel II

Basel II stellt die bedeutendste Änderung des Bankenaufsichtsrechts seit Ende der 1980er Jahre dar. Wesentliches Ziel ist, Eigenkapitalanforderungen an Banken stärker als vorher vom eingegangenen Risiko abhängig zu machen sowie neuere Entwicklungen an Finanzmärkten und im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. Die vorher geltenden internationalen Eigenkapitalregelungen für Banken (Basel-I-Akkord von 1988) gerieten früh in die Kritik. Wesentlicher Grund hierfür war die von Seiten der Bankenaufsicht vorgegebene wenig differenzierende Berechnung der Kapitalanforderungen auf Kreditrisiken, mit der das tatsächliche Risiko oft nur unzureichend abgebildet wurde. Hinzu kommt, dass in diesem Regulierungsrahmen neuere Finanzinstrumente und Methoden zur Kreditrisikosteuerung kaum berücksichtigt sind. Auch entspricht die Ausrichtung der Eigenkapitalanforderungen allein an Kredit-und Marktpreisrisiken nicht dem tatsächlichen Risikoprofil einer Bank. Mit Basel II werden diese Schwächen soweit möglich beseitigt. Die bankenaufsichtliche Risikomessung nähert sich stärker an die Risikosteuerungsmethoden der Banken an. Bandbreite und Entwicklungsstand der angewendeten Risikomessmethoden sind allerdings zwischen Banken z. T. unterschiedlich. Basel II trägt dieser Tatsache durch ein evolutionäres Konzept unterschiedlich fortgeschrittener Verfahren Rechnung: Für die 3 zentralen Risikobereiche der Kreditinstitute - Kredit-, Marktpreis- und operationelles Risiko - stehen wahlweise standardisierte Erfassungskonzepte als auch feinere bankeigene Verfahren und Modelle zur Verfügung. Die genaueren Verfahren der Risikomessung führen zu Erleichterungen bei den Eigenmittelanforderungen. Weil bankenaufsichtliche Erfahrung ergeben hat, dass Eigenkapitalanforderungen, so wertvoll sie als Puffer für Verluste und als Risikobegrenzungsnormen auch sind, für sich allein keine hinreichende Gewähr für die Solvenz einer Bank sind, ergänzt der Baseler Ausschuss die Mindestkapitalanforde-rungen um intensivierte qualitative Bankenaufsicht. Dies führt für Deutschland u. a. zur Ausweitung der Prüfungstätigkeit »vor Ort«, die haupts. von der Bundesbank durchzuführen ist. Entscheidend ist, das Gesamtrisiko eines Instituts und die wesentlichen Einflussfaktoren auf dessen Risikosituation zu identifizieren und bankenauf-sichtlich zu erfassen.



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