Kostenstellenrechnungsziele
Die Kostenstellenrechnung muss mehreren Zielsetzungen bzw. Funktionen gerecht werden. Sie soll zunächst eine sachgerechte Zuordnung der Kostenarten auf Kostenstellen sowie Kostenträger durchführen. Darüber hinaus dient sie einer Wirtschaftlichkeitskontrolle bei organisatorischen Einheiten bis zu deren einzelnen Tätigkeiten und ferner als Basis zur Kostensteuerung. Dabei müssen die Anforderungen nachgelagerter Rechnungssysteme, insb. der Marktleis-tungsartenrechnung/Stückkalkulation, der Profitcenter-Kalkulation sowie der Kundenkalkulation bereits berücksichtigt werden, um jeweils eine sachgerechte Kostenzurechnung zu gewährleisten. Diese Anforderungen beeinflussen auch die Kostenstellenbildung und -systematisierung. Um eine eindeutige Kostenverantwortung zu wahren, bietet sich eine Identität von Kostenstelle und Organisationseinheit an (z. B. Hauptabteilung, Abteilung, Gruppe). Neben räumlichen Kriterien dient auch die funktionale Ausrichtung als Kostenstellenbildungs- und Syste-matisierungskriterium. Die Gliederungstiefe bei der Ableitung von funktionalen Kostenstellen hängt nicht zuletzt von der gewünschten Genauigkeit bei den nachgelagerten Rechnungssystemen, Vorgaben hins. der Vertriebsstellenbildung (Profitcenter), zu kalkulierenden Marktleistungen und Kundengruppen ab. In diesem Zusammenhang wird z. B. eine tiefer gehende Kostenstellenbildung im Vertriebsbereich vorgeschlagen. So können hier in einer kundengruppenorientierten Aufbauorganisation nochmals die betr. Beratungszonen als Kostenstellen definiert werden. Neben der Bildung adäquater Kostenstellen und deren Systematisierung stellt die Kostenumlage auf die einzelnen Kostenstellen wie auch zwischen ihnen eine zentrale Aufgabe der Kostenstellenrechnung dar. Von der Genauigkeit dieser Kostenumlage hängt die Qualität der nachgelagerten Kalkulationssysteme ab. Traditionell wird sie mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens o. ä. Instrumente durchgeführt. Da dieser die Kostenumlage anhand von Zuschlagsgrössen wie die Stelleneinzelkosten vornimmt, wird kein direkter Bezug zwischen Leistungsinanspruchnahme und Kostenverrechnung hergestellt. Dies erschwert die Analyse der Wirtschaftlichkeit der internen Leistungserstellung und -inanspruchnahme. Um die Kostenverrechnung verursachungsgerechter und die Steuerung der Sekundärkosten effizienter zu gestalten, wird auch im Bankbetrieb direkte innerbetriebliche Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen vorangetrieben. Der Ausbau einer aussagekräftigen innerbetrieblichen Leistungsverrechnung setzt umfassende und tief gehende Analysen und Erfassung der internen Leistungen, ein ausgebautes Auftrags- und Belegwesen sowie den Aufbau einer entspr. innerbetrieblichen Leistungsstatistik voraus. Hierbei sind auch Grenzen zu berücksichtigen, die u.a. durch zu differenzierte Kostenstellenbildung sowie der wechselseitigen Leistungsinanspruchnahme von Kostenstellen, begründet sein können. Bei der weiteren Untergliederung der Sekundärkosten, die den Kostenartenplan erweitern, ist zumind. eine Aufschlüsselung nach Herkunft der verrechneten Kosten erforderlich, um eine erste grobe Kostenstrukturanalyse zu ermöglichen. Diese kann anhand der Einzelabrechnungen für die Leistungsinanspruchnahme vertieft werden. Sowohl der einzelne Kostenverantwortliche als auch das Gesamtinstitut sind an einer hohen Transparenz der Inanspruchnahme des internen »Marktes für Dienstleistungen« interessiert, um z. B. einen etwaigen Fremdbezug von Dienstleistungen beurteilen zu können.
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