Fremdbezug von Dienstleistungen
Form der Auslagerung. Der Fremdbezug bankbetrieblicher Dienstleistungen bzw. die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter durch die Bank kann durch generelle Auslagerung von (Teil-) Betriebsfunktionen (Outsourcing) oder durch sporadische Inanspruchnahme von Fremdleistungen erfolgen. Eine generelle Auslagerung von Betriebsfunktionen ist z. B. durch Inanspruchnahme von Rechenzentren möglich. Auch kommt die Gründung von Tochterunternehmen in Betracht, die Betriebsfunktionen (z.B. die Hausverwaltung) übernehmen. Auch Elemente des Kreditgeschäfts können ausgelagert werden, z. B. Kreditabwicklungsvorgänge, -Würdigkeitsprüfungen (»Kreditfabrik«). Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter kann durch sachgerechte Kalkulation der innerbetrieblichen Leistungen fundiert werden. Mit Hilfe des Fremdbezugs bzw. der Auslagerung von Betriebsleistungen soll neben einer Kostensenkung i. Hinbl. a. den Investitionsaufwand eine Senkung der fixen Kosten realisiert werden.
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