Kostenstellenrechnung, Wirtschaftlichkeitskontrolle
Zur Kontrolle der Kostenentwicklung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit der Bankleistungsprozesse sind Kostenstellen nach den Kriterien Zurechenbarkeit und Kostenverantwortung zu bilden (Abteilungskostenrechnung). Das letztgenannte Kriterium führt dazu, dass die Stellenbildung sich an der sachlichen und hierarchischen Verteilung der Entscheidungskompetenzen in der Bank zu orientieren hat. Letztlich kann ein Kostenstellenleiter Kostenverantwortung nur übernehmen, wenn ihm die Kompetenzen zur Beeinflussung des Kostenverlaufs gegeben sind.
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