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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zurechenbarkeit

Zurechenbarkeit der Kostenarten auf die Kostenträger

Kostenträger sind im Betrieb erstellte Leistungen bzw. Auftragseinheiten, die entweder für den Markt bestimmt sind, oder im Unternehmen selbst weiterverwendet werden.
Bsp.: So sind die Kostenträger einer Tischlerei die Stühle und Tische, die erzeugt werden. Beim Golflehrer sind es die Unterrichtsstunden.

Kostenträger sind jedoch auch Maschinen, die in dem Betrieb weiterverwendet werden, in dem sie hergestellt wurden (d.h.: Maschinen, die nicht für den Verkauf bestimmt sind)

Die Zurechnung der einzelnen Kosten auf diese Leistungseinheiten eines Unternehmens kann oftmals nur „über Umwege“ erfolgen. Nicht alle Kosten können direkt auf die Kostenträger zugerechnet werden.

Dies geschieht mit Hilfe von Kostenstellen.

Man unterscheidet nach ihrer Zurechenbarkeit:

· Einzelkosten
Einzelkosten können für jedes Produkt genau ermittelt werden. Sie können den einzelnen Kostenträgern eindeutig zugerechnet werden. (z.B.: die Fertigungslöhne und das Fertigungsmaterial, die für die Herstellung eines Produktes benötigt werden)

· Gemeinkosten
Diese Kosten können den Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden. Sie fallen bei der Leistungserstellung an, können jedoch nur über bestimmte Verfahren, die noch besprochen werden, zugerechnet werden.

· Sonderkosten
Sonderkosten können den einzelnen Kostenträgern direkt zugerechnet werden. Sie fallen aber nicht bei jedem gleichwertigem Kostenträger immer gleich an. Man unterscheidet zwischen Sonderkosten der Beschaffung (z.B.: Expresslieferungen), Sonderkosten der Fertigung (Überstunden um Liefertermin zu verkürzen, besondere Werkzeugkosten...) und Sonderkosten des Vertriebs (Vertreterprovisionen).



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