Kostenstellen
(engl. burden center, cost center) Kostenstellen sind voneinander abgegrenzte Teile des Gesamtunternehmens (Unternehmen), die in der Kostenrechnung selbständig abgerechnet werden. Für jede Kostenstelle werden die anfallenden Kostenarten in der Regel geplant, erfasst und ausgewiesen sowie kontrolliert. Die Bildung von Kostenstellen wird insbesondere nach funktionalen, räumlichen, abrechnungstechnischen und produktionstechnischen Gesichtspunkten vorgenommen. Dabei sind folgende vier Grundsätze zu beachten: Die Kostenstellen sollten so voneinander abgegrenzt sein, dass eine richtige Zuordnung der Gemeinkosten jederzeit gewährleistet ist; es sollten möglichst eindeutige Beziehungen zwischen den erzeugten Leistungen der Kostenstellen und den verursachten Kosten zu finden sein; die Kostenstellen sollten selbständige Verantwortungsbereiche sein, damit wirksame Wirtschaftlichkeitskontrollen erfolgen können; die Differenzierung der Kostenstellen sollte unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Übersichtlichkeit vorgenommen werden.
Kostenstellen werden nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gegliedert: a) funktional, Beispiel: Material , Fertigungs , Verwaltungs , Vertriebs , Forschungs und. Entwicklungsstellen, allgemeine Kostenstellen, b) abrechnungstechnisch (Vorkosten , Endkostenstellen), c) leistungstechnisch (Haupt , Neben , Hilfskostenstellen).
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