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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kapitalmarkt im engeren Sinne

Teilmarkt des Kapitalmarkts. Organisierter Markt, da er von Institutionen des finanziellen Sektors - vor allem Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften u. a. Kapitalsammelstellen - getragen wird. Diese Marktteilnehmer treten ausschl. oder abwechselnd als Kapitalnehmer, -geber, aber auch als -vermittler auf. Marktobjekte sind Beteiligungsrechte und Kredite, in verbriefter oder unverbriefter Form: einerseits Aktien, Genussrechte (-scheine), GmbH-Anteile u.a., andererseits Wertpapiere mit festem oder variablem Zinssatz und verschiedene Formen langfristiger Kredite. Als langfristig werden Geschäfte angesehen, bei denen Darlehen mit Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen von mind. 4 Jahren gewährt werden (z. B. Hypothekarkredite zur Finanzierung des privaten und gewerblichen Wohnungsbaus, Kommunaldarlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften, Industriekredite in erster Linie zur Finanzierung des Anlagevermögens, landwirtschaftliche, Schiffs-, Exportkredite u. a. Das Wesen langfristiger Kredite wird neben der Fristigkeit durch den langfristig orientierten Verwendungszweck charakterisiert. Neben Geschäftsbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften - mit teilw. unterschiedlichen Schwerpunkten - betätigen sich auf diesem Segment des Kapitalmarkts verschiedene Spezialinsti-tute wie Pfandbriefbanken, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben u. a.



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Weitere Begriffe : beaufsichtigtes Finanzkonglomeratsunternehmen | Directphone | Intra-Generationen-Mobilität
 
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