Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Investor Relations (IR)

Unter Investor Relations versteht man die Pflege der Beziehungen zu Privatanlegern, institutionellen Investoren und Analysten, also zu allen Kapitalgebern.

Investor Relations informiert sowohl aktuelle als auch potenzielle Aktionäre über das Unternehmen.

Ziel ist es, Aktionäre langfristig zu binden und mittels kommunikativer Maßnahmen eine adäquate Bewertung durch den Kapitalmarkt zu erreichen. Zu den Maßnahmen der Investor Relations zählen z.B. Roadshows, Analystentreffen, die Gestaltung des Jahresabschlusses und Anzeigenkampagnen.

Pflege der Beziehungen einer AG zu ihren Aktionären (Anteilseignern, Investoren). Große Gesellschaften können durch planmäßiges Handeln das Vertrauen der Öffentlichkeit und insbesondere ihrer Kapitalanleger gewinnen, damit sie auf Dauer ihren Eigenkapitalbedarf decken können. Investor Relations sind Gegenstand der Dividenden- und Emissionspolitik einer AG und umfassen Imagepflege, Kurspflege, laufende Informationen über das Unternehmen und die Geschäftsentwicklung.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Investor
 
InvG
 
Weitere Begriffe : Peripheriearbeiterin | Fiskalisten | situation-switch
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.