Großhandel, pharmazeutischer
In der Gesundheitswirtschaft:
Der pharmazeutische Großhandel liefert täglich mehrmals Arzneimittel und andere apothekenübliche Waren flächendeckend an die 21.500 öffentlichen Apotheken sowie an krankenhausversorgende und Krankenhausapotheken. Der vollversorgende Großhandel bietet ein Gesamtsortiment über alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel an. Dieses umfasst ca. 65.000 Handelsformen verschreibungspflichtiger und OTC-Arzneimittel. Traditionell ist in Deutschland neben den chemisch-synthetischen Arzneimitteln eine Vielzahl von Phytopharmaka, Homöopathika und Anthroposophika im Handel. „Short Line“ Großhändler habe nur Teilsortimente, z. B. onkologische Produkte im Programm.
In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPrV) ist für den Großhandel – im Gegensatz zum Fixzuschlag für die Apotheke – eine prozentuale Spanne pro Arzneimittel festgelegt. In Zeiten sinkender Arzneimittelpreise und Direkvertrieb vom Hersteller an den Einzelhändler beklagt der Großhandel seine Marge und stellt sich strategisch neu auf. Europaweit agierende Großhändler betreiben auch Einzelhandel (Apothekenketten) und sind Hersteller von Arzneimitteln.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Großhändler (Phagro) vertritt die ideellen, wirtschaftlichen und politischen Interessen der gesamten Branche gegenüber den Parteien, Ministerien, Behörden, Marktpartnern und der Öffentlichkeit. Die 15 Mitgliedsunternehmen beliefern die öffentlichen Apotheken aus 110 Niederlassungen. Der Bundesverband PHAGRO stellt neben diesen Funktionen auch die Mitwirkung des deutschen Großhandels an der europäischen Gesetzgebung über seine Mitgliedschaft im europäischen Verband GIRP sicher.
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