OTC-Arzneimittel
In der Gesundheitswirtschaft:
OTC von englisch „over the counter“, über den Ladentisch.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die vom Patienten in der Apotheke oder – falls die Präparate nicht apothekenpflichtig sind – im Drogeriemarkt o. ä. erworben werden können.
Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004 werden die Kosten für OTC-Arzneimittel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr übernommen. Ausnahme sind Verordnungen von Arzneimitteln für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie die auf der Liste des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegten Ausnahmen. OTC-Arzneimittel spielen eine große Rolle in der Selbstmedikation und bedürfen der Beratung durch Fachpersonal in der Apotheke.
Neben freiverkäuflichen Arzneimitteln (Verkauf auch außerhalb der Apotheke) sind in Apotheken apothekenpflichtige Arzneimittel (Abgabe nur in Apotheken), verschreibungspflichtige (Abgabe nur in Apotheken auf Vorlage einer ärztlichen Verschreibung) und Betäubungsmittel (Abgabe nur in Apotheken auf Vorlage eines ärztlichen Betäubungsmittelrezeptes) erhältlich.
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