GKV-Reformgesetz 2000
In der Gesundheitswirtschaft:
Allgemein gebräuchliche Abkürzung für das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) vom 22. Dezember 1999, das am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist.
Es hat unter anderem die Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems auf der Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) ab dem 1. Januar 2003 bestimmt. Mit dem GKV-Reformgesetz 2000 wurden auch erstmals die Voraussetzungen für einen bundesweiten Vergleich von Krankenhausleistungen geschaffen. Weitere Neuerungen waren die Einführung des Bundesausschusses Krankenhaus sowie des Koordinierungsausschusses – beide mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) dann ab Anfang 2004 mit weiteren Gremien der Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss zusammengefasst – und eines Informationssystems zur Bewertung medizinischer Technologien (Health Technology Assessment).
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|