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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens während einer Rechnungsperiode gegenüber. Dargestellt werden Art, Höhe und Quelle der betreffenden Aufwands- und Ertragskomponenten. Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (G und V) ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag ist einer der wichtigsten Erfolgsindikatoren für die Bewertung von Unternehmen und deren Management. In Deutschland gibt zwei grundlegende Formen der Gewinn- und Verlustrechnung: das Gesamtkosten- und das Umsatzkostenverfahren.

In der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens werden die Aufwendungen und Erträge der letzten Rechnungsperiode dargestellt. Als Rechnungsperiode gilt in der Regel das letzte Kalenderjahr, auf jeden Fall aber ein Zeitraum von zwölf Monaten. Abweichungen hiervon sind nur in besonderen Fällen möglich und müssen für den außenstehenden Leser deutlich gekennzeichnet werden. Zweck einer Gewinn- und Verustrechnung (GuV) ist es, den Erfolg des Unternehmens, ausgedrückt im Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, darzustellen.

In Deutschland wird die Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich in Staffelform angefertigt. Hierbei werden zum Umsatz des letzten Jahres - als wichtigste Ertragskomponente- nacheinander alle sonstigenen Erträge zugezählt und alle Aufwendungen abgezogen. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Jahresüberschuss beziehungsweise der Fehlbetrag in diesem Jahr.

Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist es wichtig , dass alle verwendeten Aufwands- und Ertragskomponenten auf dieselbe Periode (Geschäftsjahr) bezogen werden. So dürfen die Umsatzerlöse nur mit den Aufwendungen verrechnet werden, die auf ihre Produktion entfallen. Da in den meisten Fällen Produktions- und Absatzmenge nicht miteinander übereinstimmen, müssen die Aufwands- und Ertragskomponenten rechnerisch aufeinander abgestimmt werden. Hierzu lässt das Handelsgesetzbuch ( HGB ) zwei Verfahren zu: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Beim Gesamtkostenverfahren werden die Erträge an die Aufwendungen angepaßt, während beim Umsatzkostenverfahren die angefallenen Aufwendungen an die Erträge angepaßt werden. In der Praxis überwiegt allerdings die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.

Die wichtigsten Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren sind:

1.    Umsatzerlöse2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

2.    Aktivierte Eigenleistungen

3.    Sonstige betriebliche Erträge

4.    Materialaufwand

5.    Personalaufwand (z. B. Löhne, Gehälter, Sozialaufwendungen)

6.    Abschreibungen

7.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

8.    Erträge aus Beteiligungen (und verbundenen Unternehmen)

9.    Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

10.  Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

11.  Abschreibungen auf Finanzanlagen

12.  Zinsen und ähnliche Aufwendungen

13.  Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

14.  Steuern vom Einkommen und Ertrag

15.  Sonstige Steuern

16.  Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wichtiges Instrument zur Analyse und Bewertung von Unternehmen. Neben den Jahresüberschuss/-fehlbetrag als wichtigem Erfolgsindikator lassen sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung noch weitere wichtige und gebräuchliche Finanzkennzahlen berechenen. Beispiele hierfür sind der Cash-flow und die Umsatzrentabilität. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist damit eine der bedeutensten Informationsquellen für Kreditgeber, Anleger und Geschäftspartner.

Die Aussagekraft der Gewinn- und Verlustrechnung ist wie bei allen Komponenten des Jahresabschlusses kritisch zu betrachten, da das deutsche Handels- und Steuerrecht bei der Ermittlung der Zahlen viele Möglichkeiten und Wahlrechte vorsieht, die eine Einschätzung des tatsächlichen Erfolgs eines Unternehmens zumindest stark erschweren können.



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