Evidenzzentrale für Millionenkredite, Internationalisierung
Das KWG trägt der zunehmenden Internationalisierung des Kreditgeschäfts der Banken auch bei der Millionenkreditkontrolle und damit der Evidenzzentrale für Millionenkredite Rechnung: so dadurch, dass einmal die deutschen Banken die Millionenkreditnehmer ihrer Auslandstochterunternehmen anzuzeigen haben; zum anderen wurden die Voraussetzungen für die Beteiligung der Bundesbank an internationalen Kreditmeldesystemen geschaffen. Nach Abschluss entspr. zwischenstaatlicher Vereinbarungen bzw. nach Inkrafttreten entspr. Richtlinie der EU über Kreditmeldungen ist die Bundesbank befugt, Informationen auf Grund der Millionenkreditanzeigen an die jeweils vorgesehenen ausländischen Stellen zur Benachrichtigung der beteiligten ausländischen Kreditgeber zu übermitteln. Gleichzeitig kann sie die inländischen Kreditgeber über die Verschuldung ihrer Kreditnehmer bei Kreditgebern im Ausland benachrichtigen. Diese Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass nur solche Kreditgeber Meldungen über die Verschuldung eines inländischen Kredit- nehmers erhalten, die an diese ebenfalls Millionenkredit vergeben haben (Reziprozitätsprinzip).
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