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Europäische Gemeinschaften (EG)
Der Begriff Europäische Gemeinschaften - oft auch verkürzt "Europäische Gemeinschaft" genannt - ist die übergeordnete Bezeichnung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Europäischen Gemeinschaften wurden gegründet, um auf der Grundlage wirtschaftlicher und technologischer Zusammenarbeit den Weg zu einer politischen Union Europas zu ebnen. Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 1.1. 1993 haben sich die Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union (EU) gewandelt. Die Europäischen Gemeinschaften wurden mit den EG-Verträgen geschaffen. Es sind: Der Pariser Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vom 18. April 1951 und die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) vom 25. März 1957. Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaften waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Den Anstoß zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften gab 1950 der damalige französische Außenminister Robert Schuman. In dem nach ihm benannten Schuman-Plan machte er den Vorschlag, die Kohle- und Stahlvorkommen der europäischen Staaten gemeinschaftlich zu nutzen und eine supranationale Institution mit der Gestaltung der Politik in diesen Bereichen zu beauftragen. Der Schuman-Plan führte zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit der überstaatlichen Hohen Behörde als zentralem Organ. Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften hat sich das Verhältnis ihrer Mitgliedstaaten in einem Zustand friedlicher wirtschaftlicher und politischer Kooperation stabilisiert. In Westeuropa waren die Europäischen Gemeinschaften der wichtigste Träger einer die nationalen Grenzen überschreitenden Politik. Die Europäischen Gemeinschaften sind als supranationale Organisationen mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Aufgrund ihrer Entscheidungsstrukturen kommt der EG eine besondere Stellung im Kreis der internationalen Organisationen zu. Die legislativen und administrativen Instrumente reichen von unmittelbar rechtlich bindenden Verordnungen und in ihren Zielsetzungen verbindlichen Richtlinien über die ebenfalls verbindlichen Entscheidungen und Beschlüsse bis hin zu unverbindlichen Rechtsakten wie Entschließungen und Mitteilungen. Die Gemeinschaften haben die europäische Integration entscheidend voran gebracht. Ziel der Gründung der Europäischen Gemeinschaften war es, über Zusammenarbeit in wirtschaftlichen und technologischen Bereichen den Übergang zu einer politischen Union zu vollziehen. Besondere Bedeutung kam in diesem Zusammenhang der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu. Sie ist im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft auf eine umfassende Angleichung der wirtschaftlichen Strukturen der Mitgliedstaaten ausgerichtet. Die beiden anderen Gemeinschaften haben dagegen nur eine Zusammenarbeit auf bestimmten wirtschaftlichen Sektoren als Ziel. Zentrale Instrumente zur Erreichung der Ziele der EG waren die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Der europäische Binnenmarkt mit Freiheit des Warenverkehrs, Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit, Freiheit des Dienstleistungsverkehrs sowie des Kapital- und Zahlungsverkehrs trat zum 1.1.1993 in Kraft. Mit der Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes haben sich die Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union (EU) weiterentwickelt.
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