Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Europäische Gemeinschaften

Abk.: EG; gemeinsame Organisation der drei Teilgemeinschaften Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Atomgemeinschaft und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Wichtigste Organe: Ministerrat (hauptbeschlußfassendes Gremium, bestehend aus den jeweiligen zuständigen Ministern der Mitgliedsstaaten), die Kommission (Ausführungsorgan des Ministerrats mit Initiativrecht; Sitz in Brüssel), das europäische Parlament sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuß. (EG). Sammelbez. für die folgenden drei - ursprünglich rechtlich selbstständigen - europäischen Institutionen: (1) Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS); auch als Montanunion bezeichnet. Gegr. 1952. (2) Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Gegr. 1957. Seit 1993: Europäische Gemeinschaft; abgekürzt auch EG! (3) Europäische Atomgemeinschaft (EAG); auch als EURATOM bezeichnet. Gegr. 1957. Diese waren ungeachtet ihrer rechtlichen Eigenständigkeit durch vielfältige gemeinsame vertragliche Bestimmungen, allgemeine Rechtsgrundsätze, einen gemeinsamen Haushalt sowie auch von vornherein durch Organe eng miteinander verbunden. Gleichzeitig mit den Römischen Verträgen wurde in einem Abkommen die Bildung gemeinsamer Organe für alle drei Gemeinschaften beschlossen. Seit Errichtung von EWG und EAG fungierten als gemeinsame Organe aller drei Gemeinschaften der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die zunächst sog. Gemeinsame Versammlung (das ist - seit 1979 - das Europäische Parlament); auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) ist seit dem 01.01.1958 tätig. Hingegen wurden die Exekutiv- und Legislativ-Organe erst durch den Fusionsvertrag vom 08.04.1965 mit Wirkung vom 01.07.1967 zusammengelegt: die Europäische Kommission und der Europäische Ministerrat (EU-Ministerrat oder Rat der Europäischen Union). Als Folge davon wurden die drei Gemeinschaften unter der Bezeichnung EG (für: Europäischen Gemeinschaften) organisatorisch zusammengefasst. Mitglieder waren die sechs Gründungsstaaten der EGKS und die bis zur Errichtung der EU schrittweise hinzugekommenen sechs weiteren Staaten: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich (01.01.1973), Griechenland (01.01.1981), Portugal und Spanien (01.01.1986). Mit dem Vertrag über die Europäische Union, in Kraft getreten am 01.11.1993, wurden die gemeinsamen und einheitlichen Institutionen der Europäischen Union endgültig festgeschrieben.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
 
Europäische Gemeinschaften (EG)
 
Weitere Begriffe : KBG | Istisna | Charisma
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.