Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Montanunion Die Gemeinschaft zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl wurde am 18. April 1951 durch die Unterzeichnung der Pariser Verträge von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden beschlossen und trat am 23. Juli 1952 in Kraft. Die EGKS beschränkte sich sachlich auf die Grundstoffindustrien Kohle und Stahl (Montanindustrie) und sah den Aufbau eines Binnenmarktes lediglich für den Warenverkehr durch den Abbau tarifärer Handelshemmnisse vor. Vorrangigstes Ziel war die Ausweitung der Wirtschaft, die Steigerung des Beschäftigungspotentials und die Hebung des Lebensstandards in den Mitgliedstaaten. Die Etablierung der EGKS und die damit geschaffenen supranationalen Organe und Handlungsformen stellten erste Schritte auf dem Weg zur europäischen Integration dar und wurden von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) weitgehend unverändert übernommen. Die einzelnen identischen Organe der drei unterschiedlichen Europäischen Gemeinschaften (EG) wurden mit dem Fusionsvertrag 1967 durch die Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission unter ein einheitliches Dach gebracht. Die EGKS besteht trotz des Vertrages über die Europäische Union weiter fort.
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