Eigenkapital, bankintern und regulatorisch
Risiko und Eigenkapital sind 2 Schlüsselbegr. des betrieblichen Bankmanagements und des bankenaufsichtlichen Regelwerks. Hins, des Gläubiger- und Systemschutzes stehen sie in untrennbarem Verhältnis zueinander. Eine ausreichende Eigenkapitaldecke dient der einzelnen Bank als Puffer für Verluste und trägt zur Stabilität des Bankensystems bei. Zugleich begrenzt das gehaltene Eigenkapital den Umfang risikobehafteter Geschäfte. Die Risikolage der einzelnen Bank bestimmt damit sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus bankenaufsicht-licher Sicht die Höhe des notwendigen Eigenkapitals. Regulatorische und bankinterne bzw. ökonomische Eigenkapitalanforderungen stehen dabei im Spannungsverhältnis. Obgleich moderne Eigenkapitalregeln auf »Bestprac-tices« der Banken aufbauen, können sie nicht für einzelne Banken massgeschneidert sein. Erklärtes Ziel des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht wie der deutschen Bankenaufsicht ist es daher, durch Eigenkapitalrichtlinien regulatorische Eigenkapitalanforderungen weitgehend an die ökonomischen anzugleichen. Damit Eigenkapital Schutzwirkungen entfaltet, muss es tatsächl. in der ausgewiesenen Höhe vorhanden sein. Entscheidend ist daher, dass Aktiva und Passiva einer Bank richtig bewertet sind und keine stillen Verluste enthalten. Ökonomische und regulatorische Eigenkapitalanforderungen sind i.d. R. nicht deckungsgleich: 1. ist der bankinterne Eigenmittelbegr. meist enger gefasst als der regulatorische; 2. unterscheiden sich regulatorische und ökonomische Eigenkapitalan- Forderungen hins. der Messung der mit Eigenkapital zu unterlegenden Risiken. Das betrifft zum einen die Auswahl der relevanten Risikofaktoren. Gravierende Unterschiede bestehen zum anderen bei der Quantifizierung der Risiken; 3. ist das Verhältnis von Risikokennzahl sowie notwendigem Eigenkapital bei den ökonomischen und den regulatorischen Kapitalanforderungen unterschiedlich. Die Höhe des tatsächlich gehaltenen Eigenkapitals richtet sich wesentlich nach der subjektiven Risikoneigung des Instituts bzw. nach dessen angestrebtem Rating. Daher gibt es auch prinzipiell keine eindeutige, objektive Höhe des ökonomischen Eigenkapitals. Ziel der Bankenaufsicht muss sein, grösstmögliche Gleichheit von regulatorischen und ökonomischen Eigenkapitalanforderungen zu erreichen. Der völligen Annäherung der regulatorischen an die ökonomischen Eigenkapitalanforderungen sind jedoch Grenzen gesetzt, die sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen von Bankenaufsicht und betrieblicher Banksteuerung ergeben. Auf Grund seines bindenden Charakters müssen die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen objektiv und verifizierbar und für einen möglichst grossen Kreis von Banken vergleichbar sein sowie nicht zu restriktiv wirken (regulatorische Eigenkapitalanforderungen sind Mindestanforderungen). Dagegen sind die ökonomischen Eigenkapitalanforderungen weit gehend subjektiv, basierend auf der Risikoeinschätzung der Bankleitung, heterogen, je nach Geschäftspolitik und Risikoneigung der Institute, und bindend für die Geschäftsbereiche der jeweiligen Bank.
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