Edelmetallgeschäft, -handel
Bankleistungen in Gestalt des An- und Verkaufs bzw. deren Vermittlung von Edelmetallen, dazu auch für die Eigenanlage. Edelmetallhandel zählt zu den ältesten Bankgeschäften überhaupt. Wichtigstes Objekt ist Gold; daneben werden auch Geschäfte in Silber und Platin vermittelt. Während Münzen und Barren marktgängig sind, werden Medaillen von der Bank i. d. R. nicht zurückgekauft. Da Edelmetalle keine regelmässigen Kapitalerträge abwerfen, ist der Ertrag für den Käufer in erster Linie in der erwarteten Wertsteigerung der Objekte, ggf. auch in deren Wertaufbewahrungsfunktion zu sehen. Neben Geschäftsbanken sind vor allem auch Zentralbanken im internationalen Edelmetallhandel tätig. Bekannteste internationale Goldhandelsplätze sind London und Zürich, daneben auch Paris und Frankfurt a. M. I. Ggs. z. physischen Handel mit Gold vermitteln Geschäfte über Ansprüche auf Gold ledigl. Eigentumsrechte ohne (direkten) Zugriff auf Goldbestände. Da die Emission von Goldzertifikaten - sie verschaffen dem Käufer einen Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand - durch deutsche Banken der Mehrwertsteuer unterliegt, erfolgt der Vertrieb solcher Zertifikate überwiegend über Tochterinstitute in Luxemburg. Eigenbestände der Banken in Edelmetallen sind nach dem Eigenmittelgrundsatz Risiko- Positionen und unterliegen den dort genannten Begrenzungen, desgl. Lieferverpflichtungen in Edelmetallen.
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