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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesgremiengesetz

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz - so die vollständige Bezeichnung - ist Teil des zweiten Gleichberechtigungsgesetzes. Sein Ziel ist, für einen höheren Anteil von Frauen in den Gremien zu sorgen, auf deren Besetzung die Bundesregierung direkten oder indirekten Einfluss hat.

Das Gremiengesetz als Teil des Gleichberechtigungsgesetzes soll die zahlenmäßig geringe Vertretung von Frauen in den über tausend Gremien im Einflussbereich des Bundes beseitigen. Die Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Beiräten, Kommissionen und Ausschüssen, bei denen der Bund die Mitglieder beruft. Dies soll auch für solche Gremien gelten, in die der Bund zwar nicht direkt entsendet, weil sie außerhalb des unmittelbaren Bundesbereichs liegen, die aber durch den Bund beeinflusst werden können, weil er zum Beispiel maßgeblich an der Finanzierung der Institution beteiligt ist.

Jede vorschlagsberechtigte Stelle, also auch gesellschaftliche Institutionen, Organisationen und Verbände, muss für die ihr zustehenden Gremiensitze jeweils eine Frau und einen Mann vergleichbarer Eignung benennen. Die berufende Stelle muss dann bei der Personalauswahl dafür sorgen, dass das Ziel des Gesetzes schrittweise erreicht wird. Angesichts der in vielen Fällen zu geringen Vertretung von Frauen bedeutet dies, dass bei gleicher Qualifikation der Kandidaten und Kandidatinnen eine Frau bei der Besetzung der Stelle vorzuziehen ist.

Ein von der Bundesregierung angeforderter Bericht hatte 1991 ergeben, dass Frauen in Gremien und Ämtern erheblich unterrepräsentiert sind. Dies galt für nahezu alle Arten von Gremien , Fachgebiete und Geschäftsbereiche. Untersucht wurden über tausend Gremien und Ämter. Als Ursachen für den geringen Frauenanteil werden in dem Bericht vor allem genannt, dass:

  • Frauen in vielen Fachgebieten entweder nur in geringer Zahl oder nicht in leitender Funktion tätig sind,
  • in Bundesverwaltungen nur wenige leitende Funktionen inne haben,
  • das Vorschlagsrecht oft bei gesellschaftlichen Gruppierungen liegt. Solange diese keine Frauen benennen, kann ein Ministerium sie auch nicht berufen,
  • es allgemein noch Vorurteile in vielen gesellschaftlichen Gruppierungen gegen Frauen in öffentlichen Funktionen gibt.

Das Gesetz gilt nicht für die Bundesgerichte, die Deutsche Bundesbank und die Zusammensetzung der Bundesregierung (Minister, parlamentarische Staatssekretäre).

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Anteil von Frauen in den Gremien vorzulegen, für die es gültig ist.

Das Gesetz soll Vorbildfunktion auch für den privaten Sektor haben. Die Wirtschaft und die großen Verbände sollen auch in ihren Bereichen für mehr Gleichberechtigung sorgen und darauf hinwirken, dass in ihren Gremien Frauen ebenfalls angemessen vertreten sind.



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