Beziehungen, industrielle
In der Wirtschaftssoziologie:
industriell relations, allgemein die Gesamtheit der Beziehungen zwischen Unternehmen und abhängig Beschäftigten auf den Ebenen: Betrieb, sektoraler Arbeitsmarkt und Gesamtwirtschaft. Den verschiedenen Regelungsebenen entsprechen jeweils spezifische Akteure und Regelungsverfahren (Normen, Verträge, Institutionen). Das Zentrum der i.n Beziehungen, industrielle bilden die Arbeitsverhältnisse (Arbeitsbeziehungen, labour relations), um die es in den friedlichen oder konfliktorischen Interaktionen der beteiligten Gruppen geht. Charakteristisch für das deutsche System der i.n Beziehungen, industrielle sind a) seine duale Vertretungsstruktur (betriebliche Interessenvertretung, sektorale Tarifverhandlungen), b) seine Verrechtlichung (Betriebsverfassung, Tarifautonomie, Arbeitskampfrecht), c) die Repräsentativität der Organe kollektiver Interessenvertretung (relative Unabhängigkeit von der Zustimmung der Mitglieder bzw. Belegschaft, Alleinvertretungsanspruch der Gewerkschaften) und d) die Zentralisierung des Tarifverhandlungssystems und der Tarifparteien. In Gestalt von Rahmenverträgen, Kollektivvereinbarungen, Vermittlungs- und Schlichtungsinstanzen zwischen Unternehmern bzw. ihren Verbänden und Gewerkschaften sind die i.n Beziehungen, industrielle Ausdruck der Institutionalisierung des Klassengegensatzes. /
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