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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ausgründung

Unter Ausgründung versteht man die Schaffung neuer Unternehmen durch Herauslösen von Betriebsteilen aus bestehenden Großunternehmen oder aus Gesellschaften, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) entstanden sind.

Ausgründungen sind eine Möglichkeit, Betriebsteile von größeren Unternehmen, aus dem Konzern herauszulösen und zu selbständigen Unternehmen zu machen. Dabei kann es sich um Bereiche handeln, die zuvor eine interne Abteilung mit speziellen Aufgaben war (wie Datenverarbeitung, Wartung, Kantine, Lizenzhandel, Hausdruckerei, Fahrbereitschaft) oder um einen Produktionsbereich, der ein eigenes Produkt fertigt. Der Grund für die Ausgliederung kann sein, dass diese Betriebsteile nicht mehr zur Konzernstruktur passen, oder dass sie als selbständige Einheit rationeller und unbürokratischer geführt werden können. Dann kann dies Teil einer Strategie des Outsourcing sein. Es ist aber auch möglich, dass sie nach der Ausgliederung zu einer Branche gehören, in der aus Sicht des Managements günstigere Tarifverträge gelten (wie längere Arbeitszeiten, geringere Löhne).

Ausgliederung in großem Umfang fand nach der deutschen Wiedervereinigung in den neuen Ländern statt. Die ehemaligen Kombinate waren nicht mehr wettbewerbsfähig. Sie hatten außerdem eine Struktur, die unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht überlebensfähig war. So musste zum Beispiel ein Hersteller von Textilmaschinen in kleinem Umfang auch Tischwaschmaschinen herstellen. Einem Maschinenbaukombinat war eine Fahrradfabrik angegliedert worden. Viele ehemals mittelständische Unternehmen waren vor allem unter politischen Gesichtspunkten unter das Dach von Kombinaten gezwungen worden waren. In Form der Ausgliederung wurden sie durch die Treuhandanstalt wieder privatisiert. In anderen Fällen wurden die Teile ehemaliger Kombinate, denen eine Überlebenschance eingeräumt wurde, als kleinere und selbständige Einheiten ausgegliedert.

Eine weitere Möglichkeit ist, aus Beschäftigungsgesellschaften, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) gegründet wurden, eigenständige Betriebe auszugliedern, sobald sie sich am Markt behaupten können. Auch dies ist in den neuen Ländern aufgrund der besonderen Verhältnisse weit häufiger der Fall, als in der übrigen Bundesrepublik. Da in der ehemaligen DDR ein breiter Mittelstand erst wieder aufgebaut werden musste, boten sich für junge Unternehmen mehr Marktlücken.

Bei Ausgliederungen handelt es sich oft um ein Management Buy-Out. Das bedeutet, dass Führungskräfte das Unternehmen übernehmen und das notwendige Kapital einbringen. Die Mitarbeiter beteiligen sich in vielen Fällen ebenfalls am Kapital der ausgegliederten Betriebe.



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