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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Assetbackedsecurities, bankenaufsichtliche Anforderungen

Banken, die eigene Forderungen im Rahmen von ABS-Transaktionen verkaufen, müssen diese Forderungen bankenaufsichtlichen Kreditbegrenzungsvorschriften einschl. Eigenmittelgrundsatz nicht unterwerfen, wenn sie aus diesen Forderungen keinerlei Adressen-ausfallrisiko mehr haben. Verbleiben ihnen Marktpreis- und/oder Liquiditätsrisiken, müssen diese gesondert berücksichtigt werden. Nach Darstellung der Bundesbank sind diese Bedingungen vor allem dann erfüllt, wenn 1. rechtswirksamer Forderungsübergang vorliegt; 2. Regressansprüche gegen den Verkäufer der Forderungen, die andere Gründe als Haftung für rechtlichen Bestand und Einhaltung der Auswahlkriterien haben, ausgeschlossen sind; 3. Forderungsaustausch zwischen Käufer und Verkäufer nicht erfolgt, es sei denn als Forderungsaustausch wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Auswahlkriterien nach dem Übertragungsvorgang; 4. bei ggf. vereinbarter Rückkaufmöglichkeit für den Verkäufer dies nur für ein Restportfolio unter 10% der übertragenen Forderungen gilt und Rückkauf zum Abschluss der Transaktion in Gestalt vollständiger Bedienung der Investoren und zum aktuellen Wert erfolgt; 5. weder Forderungsverkäufer noch ein gruppenangehöriges Unternehmen zur Finanzierung der SPV während der Transaktion beiträgt; 6. der Forderungsverkäufer bei ABS-Platzierung kein Underwri-terabsatzrisiko zu tragen hat und keine der emittierten ABS aus dem Primärmarkt - also per Direktkauf - in Eigenbestand nimmt; etwaiger Erwerb am Sekundärmarkt darf nur zum aktuellen Marktpreis erfolgen und keine Kreditvergabe an SPV oder Investoren beinhalten; angekaufte Papiere müssen beim Eigenmittelgrundsatz berücksichtigt werden. Weiter weist die Bundesbank darauf hin, dass ABS-Transaktionen nicht die ordnungsgemässe Bankgeschäftsdurchführung beeinträchtigen, vor allem auch nicht dazu geeignet sein dürfen, das Vertrauensverhältnis in der Bank/Kundebeziehung zu schädigen oder die Kunden dem Risiko einer der Bankverbindung nicht gerecht werdenden Abwicklung des Kreditverhältnisses zu konfrontieren. Der Bankabschlussprüfer muss in seinem Bericht über die Bankjahresabschlussprüfung zu einer u.U. durch eine ABS-Transaktion induzierten wesentlichen Portfolioverschlechterung Stellung nehmen.



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Weitere Begriffe : Partly paid Notes | Marktbewertungsmethode im Eigenmittelgrundsatz | Voraussage
 
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