Assetbackedsecurities, Basel II
Nach Basel II richten sich die Eigenkapitalanforderung an Banken als Investoren, also Käufern von ABS-Tranchen, im Standardansatz an der externen Beurteilung dieser Papiere aus. Für die Eigenkapitalentlastung beim Originator ist massgeblich, ob und in welchem Umfang das Kreditrisiko durch die Verbriefungsstruktur übertragen wurde. Dabei sind zum einen die expliziten Risiken zu berücksichtigen und als Risikoaktiva anzurechnen, die die Bank z. B. durch Zurückbehaltung einzelner ABS-Tranchen oder Bereitstellung von Liquiditätslinien übernimmt. Darüber hinaus bestehen bei der Bank aber ggf. auch implizite Risiken nach der Verbriefung in Form des ausservertraglichen Rückgriffs. So kann eine Bank zum Schutz ihrer Reputation einer Verschlechterung des verbrieften Forderungsbestands entgegenwirken, indem mit Zahlungsschwierigkeiten behaftete Forderungen gegen werthaltigere ausgetauscht werden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|