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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitslosenversicherung, gesetzliche

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gibt es seit 1927. Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) begründete die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Die Vorgängerin der heutigen Bundesagentur war bereits eine selbständige Körperschaft mit Selbstverwaltung. Ihr wurden neben diesen Aufgaben auch die Berufsberatung und die Vermittlung von Lehrstellen übertragen.

Auch die Arbeitslosenversicherung ist Folge der sozialstaatlichen Entwicklung, die Ende des 19. Jahrhunderts begann. Kamen zunächst die Bismarck\'schen Sozialgesetze, wurde 1918 eine staaliche Erwerbslosenfürsorge eingeführt. Sie zahlte allerdings nur, wenn die Arbeitslosigkeit Folge des Weltkrieges war. 1926 kam eine so genannte Krisenvorsorge hinzu, die bei Bedürftigkeit an diejenigen zahlte, die keine Ansprüche mehr gegen die Erwerbslosenfürsorge hatten.

In der kurzen Zeitspanne von 1927 bis 1932, dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise, konnte die Arbeitslosenversicherung keine finanziellen Reserven bilden. Über sechs Millionen Arbeitslose stellte die junge Versicherung vor nahezu unlösbare Probleme. In den Jahren 1933 bis 1945 wurde die Selbstverwaltung der Reichsanstalt beseitigt und dem Reichsarbeitsministerium unterstellt.

Am 10. März 1952 wurde die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg gegründet, seit 1969 heißt sie Bundesanstalt für Arbeit. Im Zuge der deutschen Einheit 1990 wurde die Arbeitslosenversicherung auch in den neuen Bundesländern eingeführt.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist heute Teil der Sozialversicherungsbeiträge (neben Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung), die jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Seit 1993 werden jeweils 3,25 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in die Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Arbeitslosengeld bekommt grundsätzlich derjenige, der arbeitslos ist und in den drei Jahren zuvor mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Verdienst der vergangenen 52 Wochen, der Lohnsteuerklasse und danach, ob Kinder vorhanden sind. Die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der vorangegangen Beschäftigung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs.



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