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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitslosenversicherung, private

Wer arbeitslos wird, erhält maximal 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Das bedeutet einen deutlich geringeren Lebensstandard. Um die Lücke auszugleichen, wird seit Anfang 1996 eine Zusatzversicherung angeboten. Die private Arbeitslosenversicherung stockt das Arbeitslosengeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens auf, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Zahlungen werden für ein Jahr geleistet.

Angesichts der großen und über viele Jahre hinweg tendenziell steigenden Beschäftigungsprobleme in Deutschland wird Arbeitslosigkeit von vielen Erwerbstätigen als persönliches Risiko angesehen. Bis Anfang 1996 gab es nur die Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko im Rahmen der staatlichen Arbeitslosenversicherung abzusichern.

Von den Beamten und wenigen anderen Ausnahmen, abgesehen, muss jeder unselbständig Beschäftigte von seinem Einkommen einen festgelegten Anteil als Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Bei Verlust des Arbeitsplatzes wird aber nur ein Teil des früheren Arbeitseinkommens als Lohnersatzleistung gezahlt. Diese Lücke wird durch die private Zusatzversicherung weitgehend geschlossen.

Zwischen 60 und 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhält ein Arbeitsloser aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die private Versicherung stockt das Arbeitslosengeld auf 90 Prozent auf - allerdings nur für eine begrenzte Zeit. Nach einem Jahr enden in der Regel die Zahlungen aus der privaten Versicherung. Wer eine private Arbeitslosenversicherung abschließen will, muss zuvor mehrere Jahre lang fest beschäftigt gewesen sein. Je nach Anbieter müssen die Versicherten auch zunächst zwischen vier Monate und zwei Jahre versichert sein, bevor es zu einer Zahlung kommt.



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