Anwendungsbeobachtung
In der Gesundheitswirtschaft:
drug monitoringAnwendungsbeobachtungen dienen nach dem Arzneimittelgesetz dazu, Kenntnisse und Erfahrungen, die bei der Anwendung von Arzneimitteln gemacht werden, systematisch zu sammeln, um zu zeigen, wie Arzneimittel unter Alltagsbedingungen bei Patienten wirken. Für den Schutz der Patienten in Anwendungsbeobachtungen bestimmt das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, dass bei Ärzten, die an der Durchführung von solchen Beobachtungen beteiligt sind, weder aufgrund der Art noch aufgrund der Höhe der hierfür geleisteten Entschädigungen ein Anreiz entstehen darf, bestimmte Arzneimittel bevorzugt zu verschreiben oder zu empfehlen. Um Anwendungsbeobachtungen transparenter zu gestalten, müssen zudem die Pharma-Hersteller die Art und Höhe der an die beteiligten Ärzte geleisteten Entschädigungen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen melden, wenn diese Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wurden. Die im Rahmen einer Anwendungsbeobachtung verordneten Arzneimittel sind durch die Prüfungsstellen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen stichprobenartig daraufhin zu prüfen, ob diese Verordnungen zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
§ 106 SGB V, § 67 AMG
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