Anwendungsregeln, informelle
In der Wirtschaftssoziologie:
den Vertretern der Instanzen sozialer Kontrolle meist nicht bewusste ausserrechtliche Regeln, die die - vor allem schichtspezifisch selektive - Anwendung der kodifizierten Regeln des Rechts (Strafgesetze) massgeblich beeinflussen oder erst ermöglichen. Zu den Grundelementen der i.n Anwendungsregeln, informelle gehören u.a. Praxistheorien über Entstehung und Kontrolle kriminellen Verhaltens, allgemeine Vorstellungen von Normalität und Devianz, professionelle Selbstverständnisse und Vorurteile, Praxisroutinen der Typisierung, Rekonstruktion und strafrechtlichen Subsumption von Einzelfällen.
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